Die soziale Sicherung in der Bundesrepublik entsprach anfangs noch weitgehend dem System der deutschen Sozialversicherung aus der Bismarckzeit bzw. der Weimarer Republik (Unfall-, Kranken- und Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung). Neu hinzu kamen die Leistungen für Kriegsopfer und Heimkehrer (Bundesversorgungsgesetz 1950) und das Lastenausgleichsgesetz 1952 (siehe Q 38). Den entscheidenden Durchbruch zum Sozialstaat brachte jedoch erst die große Rentenreform von 1957. Die Höhe der Rentenzahlungen wurden jetzt an die Entwicklung der Löhne angepaßt (Dynamisierung), wobei die "Standardrente" 60 v. H. der Bruttobezüge der Versicherten betragen sollte. Zu den wichtigen neu geschaffenen Sozialleistungen gehörte auch das Kindergeldgesetz (1954), nach dem für das dritte und jedes weitere Kind 25 DM gezahlt wurden. Das Vermögensbildungsgesetz von 1961 sah eine steuerbegünstigte Zulage der Arbeitgeber in Höhe von 312 DM für vermögenswirksam angelegte Leistungen zugunsten der Arbeitnehmer vor.
Sozialbudget der Bundesrepublik Deutschland 1950-1970 in Millionen DM
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