Der Verfassungskompromiss zwischen SPD und CDU wich so geringfügig von dem vorhgergehenden Entwurf der Arbeiterparteien ab, dass auch die KPD ihre Wähler aufrief, dem Verfassungswerk zuzustimmen. Nur die LDP lehnte den Entwurf grundsätzlich ab. Die Amerikaner hatten sich während der Beratungen weitgehend zurückgehalten. Als ihnen nun aber der endgültige Entwurf vorgelegt wurde, stießen sie sich vor allem an Artikel 41, der die sofortige Sozialisierung bestimmter Unternehmensbereiche vorsah. Zunächst versuchten sie, den Artikel in eine Kann-Bestimmung umzuwandeln, doch gaben die Sprecher von SPD und CDU nicht nach. Ein einfaches Verbot hätte gegen die demokratischen Grundprinzipien der Militärregierung verstoßen. So verlangte sie einen gesonderten Volksentscheid über den Artikel 41. Nach einem lebhaften "Wahlkampf" stimmten am 1. Dezember 1941 die hessischen Bürgerinnen und Bürger mit 76,8% der Hessischen Verfassung und mit 72% dem Artikel 41 zu.
Durch den Verfassungskompromiss zwischen SPD und CDU sowie auf Grund der Zustimmung der KPD war eine breite Mehrheit für die Hessische Verfassung beim Volksentscheid zu erwarten.
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