Hessen Loewe
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Gesetze und Verordnungen zur NS-Judenpolitik 1933-1945
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Dokument 1
Deutsches Beamtengesetz: Ernennung zu Beamten nur von Personen "deutschen oder artverwandten Blutes" und von mit einer Person gleicher Abstammung Verheirateten, 26. Januar 1937.
Urheber
Reichskanzler, Reichsminister des Innern, Reichsminister der Finanzen
Datum
26.01.1937
Bestand/Sign.
RGBl. I 1937, S. 39-71
Bestand/Inventar
32 Seiten
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Laut § 25 könnten nur Personen zu Beamten ernannt werden, die "deutsches oder artverwandtes Blutes" besäßen und mit einer Person gleicher Abstammung verheiratet seien.




Bearbeiter: kr — URL dieses Dokuments: http://www.digam.net/index.php?doc=7480 — URL dieser Ausstellung: http://www.digam.net/index.php?exp=240
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