Dokument 13
Edikt des Landgrafen Friedrich zur Abwehr von "Räuber- und Ziegeuner-Banden", 26. Mai 1735
Urheber
Landgraf Friedrich, schwedischer König
Datum
26.05.1735
Bestand/Sign.
HStAM Best. 330 Rotenburg Nr. 856
Bestand/Inventar
1 Blatt
Edikt des Landgrafen Friedrich (1676-1751) zur Abwehr von "Räuber- und Ziegeuner-Banden", Bettler und "unnützem Gesinde" vom 26. Mai 1735, in dem
1. auf die verbotene Einfuhr von Salz verwiesen wird,
2. die lokalen Verwalter (Greben, Vorsteher) auf ihre Pflichten hingewiesen werden.
Bezug wird auf Edikte vom 18. November 1719 und 31. Juli 1730 genommen.
Auf der Abbildung fehlt das Siegel.
Bearbeiter: En — URL dieses Dokuments: http://www.digam.net/index.php?doc=7216
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Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung
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Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.
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