Schreiben an die Landräte des Bezirks, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Fulda und Marburg und die Stapo-Aussendienststelle in Hanau, Bad Wildungen und Bad Orb sowie nachrichtlich an den Oberpräsidenten in Kassel, die Regierungspräsidenten in Kassel, den höheren SS- und Polizeiführer SS-Obergruppenführer Erbprinz zu Waldeck in Kassel und den SD.-Abschnitt in Kassel.
Weiterleitung durch den Landrat des Kreises der Eder in Bad Wildungen an die Bürgermeister in Bad Wildungen und Sachsenhausen sowie die Gendarmerie-Dienststelle in Waldeck.
Bezugnahme auf ein Rundgespräch vom 10. September 1939.
Es wird ein Ausgeh-Verbot für Juden, das vom 1. April bis 30. September von 21 Uhr bis 5 Uhr und vom 1. Oktober bis 31. März von 20 Uhr bis 6 Uhr gilt, festgesetzt.
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