Dokument 21.1
Schreiben der Geheimen Staatspolizei Kassel zwecks näherer Bestimmung der Rundverfügung vom 30.11.1938 die sichergestellten Sachwerte betreffend, 7. Dezember 1938
Urheber
Geheime Staatspolizei Kassel
Datum
07.12.1938
Bestand/Sign.
HStAM 180 Wolfhagen 2312 Bl.163 r-v
Bestand/Inventar
DIN A4/2
Rundschreiben mit Bezug auf ebensolches vom 30.11.1938, welches die Behandlung der sichergestellten Wertgegenstände während der Plünderungen weiter spezifiziert. So wird unter anderem verfügt, dass solche Gegenstände, die im Rahmen des Vierjahresplanes nützlich sein könnten (Pokale, Leuchter, Schalen aus Metall etc.), nicht an die früheren Besitzer herausgegeben werden dürfen, sondern listenmäßig zu erfassen und bei den örtlichen Polizeidienststellen aufzubewahren sind.
Bearbeiter: al — URL dieses Dokuments: http://www.digam.net/index.php?doc=6763
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