Dokument 6
Bestimmung der Staatspolizeistelle Kassel das Tragen des Reichssport- und Reichssportjugendabzeichens durch Juden betreffend, 6. Januar 1935
Urheber
Staatspolizeistelle Kassel
Datum
06.01.1935
Bestand/Sign.
HStAM 180 Wolfhagen 2312 Bl.28 r-v
Bestand/Inventar
DIN A4/2
Die Staatspolizeistelle Kassel weist die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks an, darauf zu achten, dass das deutsche Reichssportabzeichen und das Reichssportjugendabzeichen nur an Deutsche "arischer Abstammung" verliehen werden darf. Gegen Juden, die das mit dem Hakenkreuz versehene Abzeichen tragen, sei mit Berufung auf das Gesetz über Titel, Orden- und Ehrenzeichen sofort ein Strafverfahren einzuleiten.
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