Dokument 1
Die Staatspolizeistelle Kassel an den Chef des Ausbildungswesens bezüglich einer Anfrage, welche antisemitischen Lieder nicht gesungen werden dürfen, 23. November 1934
Urheber
Staatspolizeistelle Kasse, von Pfeffer
Datum
23.11.1934
Bestand/Sign.
HStAM 180 Wolfhagen 2312 Bl.3 r
Bestand/Inventar
DIN A4/1
Die Staatspolizeistelle Kassel durch Pfeffer an den Chef des Ausbildungswesens Landesführer IX Kassel.
Von Pfeffer betont in diesem Schreiben, dass die Lieder "Haut den Juden" und "Wenns Judenblut vom Messer spritzt" nur in solch einer Art und Weise gesungen werden dürfen, dass sie nicht als öffentliche Drohung verstanden werden können. Außerdem dürfen sie nicht zu Gewalttaten verleiten.
Es wird angemerkt, dass diese Anordnung in der zu dem Zeitpunkt stattfindenden Gendarmerie Dienstversammlung Bekannt gegeben wurde.
Bearbeiter: al — URL dieses Dokuments: http://www.digam.net/index.php?doc=6722
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URL dieser Ausstellung: http://www.digam.net/index.php?exp=239
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