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Privilegien, Pogrome, Emanzipation: Deutsch-jüdische Geschichte vom Mittelalter bis zur Gegenwart
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Privileg Kaiser Maximilians für die Juden des Elsass, 04.12.1516
Urheber
Kaiser Maximilian I.
Datum
04.12.1516
Bestand/Sign.
Ludwig Feilchenfeld, Rabbi Josel von Rosheim. En Beitrag zur Geschichte der Juden in Deutschland im Reformationszeitalter, Straßburg 1898, S. 145-146
Dokument_9165_Bild_1.jpg
pdf_download Privileg Maximilian, 1516

Privileg Kaiser Maximilien von 1516

Die Juden des Elsass wurden 1476 durch die Schweizer ausgetrieben und trotz der Bitten und Drohungen des Pfalzgrafen Philipps nicht wieder aufgenommen. Erst im Jahre 1500 ließ es die Stadt auf Befehl des Kaisers geschehen, dass zwei Juden von Bischofsheim unter bestimmten Bedingungen sich dort niederließen; ihnen folgten bald mehrere.

Bis 1507 blieben die Juden unbehelligt, als die Stadt Oberehnheim ein Austreibungsdekret gegen sie erließ. Die Juden beschwerten sich bei dem Landvogt und beanspruchten eine gerichtliche Verhandlung. Kaiser Maximilian, der vom Landvogt benachrichtigt wurde, erließ den Befehl, dass die Judenaustreibung rückgängig gemacht werden müsse. Die Stadt missachtete den Befehl des Kaisers und schritt gegen die Juden aus, wobei einige Bürger dem Beispiel folgten und Juden angriffen. Bald begannen auch andere Städte des Elsass Juden zu verfolgen. Obwohl der Kaiser ein Schutzmandat erließ, endeten die Verfolgungen nicht. Die Juden erkannten, dass ihre Rechte nicht beachtet werden, und schickten Josel zum Kaiser, damit dieser ein Ende zu den Ausschreitungen machen würde. Auch die darauf erlassenen Befehle des Kaisers, welche forderten, die Angelegenheit vor Gericht zu klären, wurden missachtet. Josel musste wegen dieser Affäre mehrmals dem Kaiser einen Besuch abstatten (siehe sein Bericht in seinen Memoiren). Seine Bemühungen zeigten bald ihre Wirkung:

Am 4. Dezember 1516 erließ schließlich Maximilian ein Mandat, das die Juden im ganzen Elsass vor Verfolgungen und Vertreibungen schützen sollte. Die Juden sollten demnach in diesem Gebiet weiterhin wohnen dürfen. Das Mandat verbot auch ausdrücklich eine Vertreibung oder überhaupt die Beraubung der Freiheiten der Juden ohne vorherigen gerichtlichen Prozess.

Allerdings hatte auch dieses Mandat keine große Wirkung. Vorübergehend aber endeten die Verfolgungen.




Bearbeiter: Ne — URL dieses Dokuments: http://www.digam.net/index.php?doc=9165 — URL dieser Ausstellung: http://www.digam.net/index.php?exp=247
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