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Ausstellungsuebersicht

Das Königreich Westphalen (1807 - 1813)
 «  3 Das neue Justizwesen und die Einführung des Codes Napoleon als bürgerliches Gesetzbuch des Königreichs Westphalens  » 

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Dokument 3
Auszüge der Akte der Landesregierung Kassel über die Einführung des Code Napoléons als bürgerliches Gesetzbuch für das Königreich Westphalen, 1808
Urheber
Landesregierung Kassel
Datum
1808
Bestand/Sign.
HStAM Best. 17 II Nr. 3101
Alle Seiten Alle Seiten [1-6] in einer PDF-Datei öffnen
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Dokument_5484_Bild_1.jpg
pdf_download Anfrage zur Übersetzung des Code Napoléons (Seite 1 der Akte)
Dokument_5484_Bild_2.jpg
pdf_download Anfrage zur Übersetzung des Code Napoléons (Seite 2 der Akte)
Dokument_5484_Bild_3.jpg
pdf_download Teiltranskript der Anfrage zur Übersetzung des Code Napoléons
Dokument_5484_Bild_4.jpg
pdf_download Antwortschreiben Siméons, des Ministers für Justiz und Inneres, bezüglich der Übersetzung des Codes

Auszüge der Akte der Landesregierung Kassel über die Einführung des Code Napoléons als bürgerliches Gesetzbuch für das Königreich Westphalen, 1808 

Die Umsetzung des Verfassungsbeschlusses auf Basis des Code Napoléons ein bürgerliches Gesetzbuch für das Königreich Westphalen zu gestallten war nicht nur eine gewaltige Revolution des Justizwesens, sondern auch ein Prozess mit einigen Hindernissen, die sich in der Akte der Landesregierung Kassel wiederspiegelen. So geht z.B. aus dem Bericht des Oberschultheiß [1] Collmann zu Carlshafen hervor, dass gegen Ende des Jahres 1807 kurz vor der Einführung des neuen Gesetzbuches in vielen Gebieten noch nicht einmal eine deutsche Übersetzung des Codes vorhanden war. Unklar ist, zumindest für den Oberschultheiß, auch auf wessen Kosten eine Solche Angeschaft werden solle. Siméon, der Minister für Justiz und Inneres, verweist ihn in einem Antwort schreiben persönlich auf die zwei mögliche ins deutsche Übersetzungen des Codes Napoléons.

Teil-Transkriptionen (siehe auch PDF):

Aus dem Schreiben des Oberschultheiß Collmann zu Carlshafen:

Da nach dem ergangenem Gesetz Bulletin der Codex Napoleon vom I dn= Jan: a: f: an, das Gesetzbuch des Königrecheis Westphalenseyn soll, (...) bey hiesigem Amt aber ein solches Gesetzbuch noch nicht befindlich und ich auch nicht weiß welche von den bisherigen Ausgaben die Sanctionierte  sey.

Antwortschreiben des Minister für Justiz und Inneres, Siméon:

Quant à la traduction de ce Code en allemand, il en existe deux, l’une de Daniels l’autre de Lassau ; vous pouvez consulter l’une et l’autre et donner la preférence á celle qui, d’après vos –

Übersetzung ins Deutsche:  

Was die Übersetzung dieses Codes ins Deutsche betrifft, so gibt es davon zwei, die eine von Daniels die andere von Lassau; Sie können den einen oder den Anderen befragen und den Vorzug an jenen geben, der Ihnen gefällt -

Anmerkung:

[1] Ein Schultheiß ist eine Art Dorfvorsteher oder Bürgermeister.

 




Bearbeiter: MN — URL dieses Dokuments: http://www.digam.net/index.php?doc=5484 — URL dieser Ausstellung: http://www.digam.net/index.php?exp=233
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