Dokument 12
        
        
            Reichsgesetzblatt betr. Verordnung des Reichspräsindenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933
        
    Urheber
        
            Reichsministerium des Inneren        
    Datum
            28.02.1933
        In der Nacht vom 27. auf den 28. Februar brannte der Reichstag in Berlin. Im brennenden Gebäude wurde der niederländische Kommunist Marinus van der Lubbe verhaftet; obwohl die Täterschaft bis heute nicht eindeutig geklärt werden konnte, nutzten die Nationalsozialisten den Brand, um gegen Kommunisten und mit ihnen verbündete Sozialdemokraten vorgehen zu können. Schon am Morgen des 28.02. trat die Verodnung des Reichspräsidenten in Kraft: Ihr euphemistischer Titel gab vor, zum Schutz der deutschen Bevölkerung zu handeln. Tatsächlich aber setzte die Verordnung alle Grundrechte außer Kraft: Den Nationalsozialisten war es nun möglich, ihre politischen Gegener ohne richterlichen Beschluss zu verhaften oder Hausdurchsuchungen vorzunehmen. 
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Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.
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