Dokument 16
        
        
            Verpflichtungserklärung entlassener Schutzhäftlinge, 1933
        
    Urheber
        
            Landratsamt Marburg        
    Datum
            1933
        Bestand/Inventar
            
                HStAM 180 Marburg Nr. 4832 Bl. 171            
        Aus der Schutzhaft entlassene Häftlinge müssen erklären, dass sie sich in Zukunft nicht mehr "staats- und regierungsfeindlich" betätigen werden. Auch wird ihnen untersagt, sich kritisch gegenüber dem Staat und den Machthabern zu äußern. Bei Zuwiderhandlung droht ihnen erneute Verhaftung. Durch Druck und Drohung gelingt es so den Nationalsozialisten, ihre noch vorhandenen politischen Gegner nach und nach auszuschalten. 
Bearbeiter: br — URL dieses Dokuments: http://www.digam.net/index.php?doc=9969
                    —
                    URL dieser Ausstellung: http://www.digam.net/index.php?exp=258
            
            
                © 2025 DigAM - digitales archiv marburg /
                    Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung
                nur mit Genehmigung 
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.
        Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.

			
        
            