Hessen Loewe
Ein Projekt der Arbeitsstelle Archivpädagogik am Staatsarchiv Marburg, gefördert vom Hessischen Kultusministerium.
» Start » Projekt » FAQs » Galerie » Impressum » Datenschutz
  • DigAM Ausstellungsübersicht
  • Zeitleiste
Aktuelles
» Erweiterte Suche
unesco_img
  • Allgemeine
    Geschichte
  • Mittelalter
  • Frühe Neuzeit
  • Revolution
    Restauration
  • Kaiserreich
    1.Weltkrieg
  • Weimar
    und NS
  • Zeit
    nach 1945
  • Werkstatt-
    Ausstellungen
  • Lernumgebung 
Ausstellungsuebersicht

Eugenik und NS-Euthanasie
 «  7 Der Umgang mit den Zwangssterilisationen in den Nachkriegsjahren und die heutige Erinnerung an die Opfer der NS-Zeit  » 

vorheriges Dokument
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
13
14
15
» Titel zu allen Dokumenten anzeigen
» Einführung zu Ausstellungsraum Nr.7
loading ...
naechstes Dokument
Dokument 1
Schreiben des Landrates des Landkreises Hersfeld an den Regierungsdirektor und Medizinalreferenten bei der Regierung Kassel, Prof. Dr. Drygalski, 20. September 1945
Urheber
Landrat des Landkreises Hersfeld
Datum
20.09.1945
Bestand/Inventar
HStAM 401/15 Regierung Kassel Nr. 150
Alle Seiten Alle Seiten [1-2] in einer PDF-Datei öffnen
Dokument_10216_Bild_56a75aec54652.jpg
pdf_download
Dokument_10216_Bild_56a75aec55f2c.jpg
pdf_download

Wurden die „Nürnberger Gesetze“ nach Kriegsende durch die Alliierten offiziell aufgehoben, so galt dies weder für das „Ehegesundheitsgesetz“ noch für das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, die von alliierter Seite offenbar nicht als direkter Ausfluss der NS-Ideologie gewertet wurden. Und auch auf Seiten der deutschen Behörden ließen sich Stimmen vernehmen, die für eine weitere Anwendung plädierten. So war das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ aus Sicht des Hersfelder Landrats „für die Gesunderhaltung des Volkes von grosser Wichtigkeit“. Zudem liege es „im allgemeinen Volksinteresse“, dass „das Eheverbot auch für die Erbkranken aufrecht erhalten bleibt. Würde die Anwendung nicht erfolgen, steht zu erwarten, dass die Erbkranken in grosser Zahl heiraten, ohne sterilisiert zu sein und ihre Nachkommenschaft der Allgemeinheit zur Last fällt.“




Bearbeiter: br — URL dieses Dokuments: http://www.digam.net/index.php?doc=10216 — URL dieser Ausstellung: http://www.digam.net/index.php?exp=262
© 2025 DigAM - digitales archiv marburg / Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung nur mit Genehmigung
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.