Hessen Loewe
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Ausstellungsuebersicht

Eugenik und NS-Euthanasie
 «  4 Exzesse der Gewalt im Namen der "Erbgesundheit" des deutschen Volkes - Zwangssterilisationen und Krankenmorde  » 

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Dokument 1
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landgerichtspräsidenten in Marburg betreffend die Ernennung ärztlicher Beisitzer am dortigen Erbgesundheitsgericht, 17. Oktober 1937
Urheber
Regierungspräsident Kassel
Datum
17.10.1937
Bestand/Inventar
HStAM 270 Marburg Nr. 1219 Bl. 53
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Ab 1933 wurden im Deutschen Reich „Erbgesundheitsgerichte“ geschaffen, die über die Sterilisierungen auf Grundlage des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ zu entscheiden hatten. Diese Spezialgerichte wurden bei jeweils einem Amtsgericht eines Landgerichtsbezirks gebildet. Besetzt waren sie mit einem Richter als Vorsitzendem sowie zumeist je einem beamteten und einem für das Deutsche Reich approbierten Arzt als ärztlichen Beisitzern. Dem Verfahren musste ein formeller Antrag auf Unfruchtbarmachung einer Person vorausgehen, der in der Regel von einem Amtsarzt oder den Leitern von Kranken-, Heil-, Pflege- oder Strafanstalten gestellt wurde. Dem Anschein nach handelte es sich um rechtsförmige Gerichtsverfahren. Tatsächlich stellten die Erbgesundheitsgerichte ein politisch-ideologisches Instrument zur Durchsetzung der NS-Rassenhygiene dar.




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