Dokument 8
        
        
            Ausführungen und Anwendungen zu Art. II der 10. VO zum Reichsbürgergesetz vom 4.7.1939 betr. schulische Angelegenheiten
        
    Urheber
        Datum
            ca. 1939
        Bestand/Inventar
            
                HStAM 330 Marburg C Nr. 4452            
        Die Verordnung definiert die Aufgaben der "Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" bezügl. des jüdischen Schulwesens: U. a. soll die Reichsvereinigung in erster Linie Volksschulen einrichten; erst dann, wenn sie noch über Mittel verfüge, könne sie weiterführende Schulen unterhalten. Die Lehrpläne müssten sich an dem Ziel orientieren, die jüdischen Bürger Deutschlands zum Auswandern zu bewegen; daher sollten vor allem solche Fremdsprachen gelernt werden, die einer Auswandernung "dienlich" seien.
§ 9 regelt die Pensionierung jüdischer Lehrer, bei der es sich um aber eigentlich um eine Zwangspensionierung handelt. 
Bearbeiter: DigA — URL dieses Dokuments: http://www.digam.net/index.php?doc=10158
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                    Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung
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