Dokument 2
        
        
            Schreiben des Landrats Marburg betr. der "Kennzeichnungspflicht für Juden" vom 9. September 1941
        
    Urheber
        
             Landrat des Marburger Kreises        
    Datum
            09.09.1941
        Bestand/Inventar
            
                HStAM 180 Marburg Nr. 4822            
        Das Schreiben enthält Anordnungen zur Diffamierung und Stigmatisierung der jüdischen Mitbürger: Denn fortan haben Juden ab dem 6. Lebensjahr den Judenstern zu tragen, der "sichtbar auf der linken Brust des Kleidungsstückes" befestigt werden muss. Er kostet 10 Pfennig und muss pfeglich behandelt werden.
Weitere Einschränkungen kommen hinzu: So dürfen Juden sich nur mit einem schriftlichen Nachweis der örtlichen Polizei aus ihrer Wohngemeinde entfernen. Außerdem ist ihnen untersagt, Orden oder ähnliche "Ehrenabzeichen" zu tragen. Das Übertreten der Verbote wird je nachdem mit einer Geldstrafe oder einer 6-wöchigen Haft bestraft.  
Bearbeiter: br — URL dieses Dokuments: http://www.digam.net/index.php?doc=10023
                    —
                    URL dieser Ausstellung: http://www.digam.net/index.php?exp=258
            
            
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                    Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung
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