Dokument 3
Anordnung des Oberbürgermeisters Marburg an die Inhaber jüdischer Gewerbebetriebe in Marburg zur Auflösung ihrer Geschäfte vom 10.12.1938
Urheber
Oberbürgermeister Marburg
Datum
10.12.1938
Bestand/Inventar
HStAM 330 Marburg C Acc. 1973/1 Nr. 367
Die "Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens" wurde auch in Marburg sofort umgesetzt: Nach seiner Rückkehr aus dem KZ Buchenwald erhielt Julius Stern ein Schreiben des Oberbürgermeisters Marburg, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass er sein Geschäft innerhalb von 4 Wochen aufzulösen und zu verkaufen hätte.
In der Anordnung wurde auch gleich festgelegt, dass ein Ausverkauf der Waren an Endkunden nicht erlaubt sei, sondern dass die Waren, die Ladeneinrichtung und das Geschäft selbst nur an die "arischen" Konkurrenten verkauft werden dürfen.
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