Dokument 10
Die Grundrechte des deutschen Volkes
Urheber
Nationalversammlung in Frankfurt
Datum
27.12.1848
Bestand/Inventar
HStAM Sammlung 16a Nr. 415 Bl. 4
Ende 1848 beschloss die Nationalversammlung die Grundrechte des deutschen Volkes in neun Artikeln. Prinzipiell galten die umgehend in allen deutschen Ländern, aber real nur dort und so weit die Landesfürsten sie gut fanden.
Aufgabe: Vergleichen Sie bitte "Die Grundrechte des deutschen Volks", die am 28. Dezember 1848 in Kraft traten, mit dem Grundrechtekatalog des heutigen Grundgesetzes und beurteilen die Unterschiede. Achten Sie auf die Regelungen, die ausdrücklich außer Kraft gesetzt wurden. Machen Sie sich also ein Bild davon, was vor der Einführung der Grundrechte möglich und wirklich war.
Bearbeiter: rox — URL dieses Dokuments: http://www.digam.net/index.php?doc=10921
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URL dieser Ausstellung: http://www.digam.net/index.php?exp=272
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Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung
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Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.
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