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Eugenik und NS-Euthanasie
 «  3. Bevölkerungs- und Rassenpolitik im Nationalsozialismus  » 

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3. Bevölkerungs- und Rassenpolitik im Nationalsozialismus

Bild Ausstellungsraum: 1420.jpg
Aufnahme aus der Propagandaschrift „Freude am Kind“ des Rassenpolitischen Amtes der NSDAP, um 1938 (HStAM Best. 180 Marburg, Nr. A 1927)

Die bevölkerungspolitische Propaganda der Nationalsozialisten setzte auf eine Bildsprache, die darauf abzielte, die Starken und Gesunden zum „wertvollen“ Teil der Bevölkerung zu stilisieren. Sie allein hatten aus Sicht des NS-Regimes das Recht und geradezu die Pflicht, sich fortzupflanzen, um der „Erhaltung der Art und Rasse“ zu dienen. Körperlich und geistig Behinderten oder psychisch kranken Menschen wurde dieses Recht hingegen abgesprochen. In der menschenverachtenden NS-Ideologie galten sie als „minderwertig“ und wurden als Last für die Gesellschaft dargestellt.

Neben der breiten Entfaltung entsprechender Propagandamaßnahmen (Dok. 1 - 3) begann das NS-Regime zielstrebig mit der Einführung gesetzlicher Maßnahmen. Schon 1933 wurde das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" verabschiedet, das die Durchführung von Zwangssterilisationen legalisierte. Mit den sog. Nürnberger Gesetzen von 1935 wurde u.a. die Ausstellung von "Ehetauglichkeitszeugnissen" der Gesundheitsämter zur Voraussetzung von Eheschließungen gemacht (Dok. 4, 5). Damit wurde die erbbiologische Erfassung und Kontrolle wachsender Teile der Bevölkerung vorangetrieben. Zwangssterilisationen wurden an Patienten psychiatrischer Heil- und Pflegeanstalten durchgeführt (Dok. 7), als Folge der Nürnberger Gesetze stieg auch die Zahl der von Gesundheitsämtern angeordneten Zwangssterilisationen deutlich an. Diese Maßnahmen wurden sorgfältig dokumentiert und zentral erfasst (Dok. 6).




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