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Der Aufstieg der Nationalsozialisten in Hessen 1932-1936
 «  5. Diskriminierung jüdischer Mitbürger nach den Nürnberger Gesetzen  » 

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5. Diskriminierung jüdischer Mitbürger nach den Nürnberger Gesetzen

Bild Ausstellungsraum: 841.jpg
Kurhessische Landeszeitung Nr. 207 vom 5. September 1935 (Dokument 2.0)

Nach den Nürnberger Gesetzen (auch „Nürnberger Rassegesetze“) vom 15. September 1935 verschärfte sich die Situation für die jüdischen Bürger im nationalsozialistischen Deutschland zunehmend.

Im Zuge eines Fackelzuges mit Kundgebung zu den Nürnberger Gesetzen kam es in Spangenberg zu Ausschreitungen gegen jüdische Einwohner, bei denen gewaltsam in deren Häuser eingedrungen und ihre Bewohner teilweise misshandelt wurden [Dokument 4].

Nun wurden vereinzelt richtige Vereine „zur Bekämpfung von Juden und Judenknechten“ gegründet, die sich nicht nur gegen die jüdischen Mitbürger, sondern auch gegen Christen, die mit ihnen in Kontakt standen, richteten [Dokument 1]. Ähnliches enthielten auch so genannte „Judenordnungen“, welche einzelne Gemeinden einführten [Dokument 2, 3]. Die Behörden kritisierten jedoch die Vereine ebenso wie die Ordnungen und forderten ihre Aufhebung.

Auch die körperlichen Misshandlungen [Dokument 5] und sonstigen Diskriminierungen gegen die jüdische Bevölkerung setzten sich fort. Jüdische Personen wurden zum Beispiel härter bestraft als ihre christlichen Mitbürger [Dokument 6] oder von öffentlichen Veranstaltungen, wie zum Beispiel einer Versteigerung von Brennholz, ganz ausgeschlossen [Dokument 8].

Aber es gab auch Widerstände gegen die Diskriminierung der jüdischen Mitbürger. So intervenierten die regionalen Behörden des Öfteren [Dokument 1.1, 2.1, 5, 6] und auch Privatpersonen beschwerten sich über das Vorgehen der Nationalsozialisten gegen die jüdische Bevölkerung [Dokument 7].

Gleichzeitig nahmen allerdings auch die Vorfälle gegen christliche Bürger, die in jüdischen Geschäften einkauften oder anderweitig den Kontakt zu ihren jüdischen Mitmenschen aufrechterhielten, zu [Dokument 9].

 




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