Hessen Loewe
Ein Projekt der Arbeitsstelle Archivpädagogik am Staatsarchiv Marburg, gefördert vom Hessischen Kultusministerium.
» Start » Projekt » FAQs » Galerie » Impressum » Datenschutz
  • DigAM Ausstellungsübersicht
  • Zeitleiste
Aktuelles
  • Novemberrevolution in Hessen
  • Juden in Mittelalter und Neuzeit
  • Stadtrundgang Marburg im NS
  • Eugenik und NS-Euthanasie
  • Pogromnacht 1938
  • Jugendbewegung
  • Der 20. Juli 1944 und Hessen
  • Gesetze und Verordnungen zur Judenpolitik 1933-1945
  • Architektur Staatsarchiv Marburg
  • General Fellgiebel und der 20. Juli 1944
  • Tabula rasa1938
  • Vom Weltkrieg zur Weimarer Republik 1914-1923/24
  • Die Republik von Weimar 1918-1933
  • Roland Freisler und Hessen 1926-1941
  • Nationalsozialismus in Hessen 1932-1936
  • Geschichte der Juden 1933-1942
  • Die Revolution von 1918/19
  • Quellen Juden 1933-1945
  • Fall Hohenstein 1933-36
  • Sinti und Roma
  • Weimar und NS in Hessen
  • Roland Freisler 1926-36 (alt)
  • Reichsgesetzblatt 1930-34
  • Reichsgesetzblatt 1930-34 (alt)
  • Großindustrie u. NSDAP 1930-33
  • NS-Revolution 1933
  • NS 1933 1
  • NS-Revolution 1933-34 (alt)
  • Entziehung Doktortitel
  • Zwangsarbeit in Hessen
  • Georg August Zinn 1901-76
  • Justizvollzug Hessen 18.-20. Jh
» Erweiterte Suche
unesco_img
  • Allgemeine
    Geschichte
  • Mittelalter
  • Frühe Neuzeit
  • Revolution
    Restauration
  • Kaiserreich
    1.Weltkrieg
  • Weimar
    und NS
  • Zeit
    nach 1945
  • Werkstatt-
    Ausstellungen
  • Lernumgebung 
Ausstellungsuuml;bersicht zur Ausstellung 2

Juden im Marburger Landkreis 1933 - 1942
 «  6. Kennzeichnungspflicht von Juden und Judenwohnungen 1941 - 42  » 

  • 1.0
  • 1.1
  • 1.2
  • 1.3
  • 1.4
  • 1.5
  • 1.6
  • 1.7
  • 2.0
  • 2.1
» Titel zu allen Dokumenten anzeigen
» alle Ausstellungsräume anzeigen
loading ...
Ausstellungsraum: naechstes Dokument

6. Kennzeichnungspflicht von Juden und Judenwohnungen 1941 - 42

Bild Ausstellungsraum: 972.jpg
Judenstern

Gemäß der Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden vom 1. September 1941 wurde beschlossen, dass alle in Deutschland lebenden Juden, die das sechste Lebensjahr vollendet haben den Judenstern an der linken Brustseite zu tragen haben. (Dokument 1.0)

Der Stern ist ungefähr handtellergroß und aus gelbem Stoff gefertigt und tragt die schwarze Aufschrift Jude (siehe Abbildung). Mit dieser Kennzeichnungspflicht erreichte die Diskriminierung der Juden ein neues Maß psychischer Gewalt, da nun offen auf der Straße für jeden erkennbar war, wer der „Volksfeind“ und „Volksschädling“ war.

Außerdem war es den Juden von nun an untersagt die Wohngemeinde ohne Genehmigung zu verlassen, beziehungsweise öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Die gängigste Ausnahme für diese Regelung war der Arbeitseinsatz außerhalb der Wohngemeinde (Dokumente 1.0 bis 1.7) Die Verordnung trat am 15. September 1941 in Kraft, Zuwiderhandlung wurde bestraft.

Im April 1942 mussten dann auch die Wohnungen von Juden mit dem Judenstern gekennzeichnet werden. Hierzu sollte weißes Papier benutzt werden, damit es auch möglichst auffiel. (Dokumente 2.0 und 2.1)




URL dieses Dokuments: http://www.digam.net/index.php?room=972 — URL dieser Ausstellung: http://www.digam.net/index.php?exp=234
© 2025 DigAM - digitales archiv marburg / Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung nur mit Genehmigung
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.