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Nachkriegsrevolution und Gegenrevolution in der Weimarer Republik (1918 - 1922)
 «  7. Gesetze und Verordnungen zum Schutz der Republik und deren Ausführung  » 

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7. Gesetze und Verordnungen zum Schutz der Republik und deren Ausführung

Bild Ausstellungsraum: 959.jpg
HStAM Best. 175 Nr. 1397

Mit dem so genannten Republikschutzgesetz reagierte die Regierung in Berlin auf die Attentate extremer Gruppen gegen führende Politiker, deren Gipfel der Mord am Walther Rathenau darstellte.

Zu diesem Zeitpunkt war es ein juristischer Meilenstein, um die „wehrhafte Republik“ auf sichere Beine zu stellen, ihr Legitimation zu geben. Erst mit der „Machtergreifung“ der Nazis sollte sich die unglückliche Ausarbeitung des Gesetzes zeigen, da nicht die Republik als Staatsform geschützt wurde, sondern die aktuellen Machthaber zu exekutiver Gewalt gegenüber ihrer Gegner ermächtigt wurden. Doch im Erscheinungsjahr 1922 darf mit ruhigen Gewissen behauptet werden, dass die Richtlinien und Kompetenzen den Erhalt der Demokratie zu sichern vermochten und als Beleg für eine „wehrhafte Republik“ angesehen werden dürfen.

Als Beleg sind hier Dokumente zusammengestellt, welche die Umsetzung und Überarbeitung der Bestimmungen im Raum Kassel und Marburg verdeutlichen sollen. Des Weiteren finden sich hier einzelne Überwachungsdokumente, die verdeutlichen, wie ernst mit verschiedenen extremen Gruppen umgegangen wurde. Das hierbei Linksextreme häufiger in den Fokus rückten als Rechtsextreme ist nicht nur ein Merkmal der Region, sondern der gesamten Republik.




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