2. Die Kanzlerdemokratie
Die politische Struktur und die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sind in wesentlichen Teilen ein Produkt der alliierten Siegermächte. In den sog. "Frankfurter Dokumenten", die den westdeutschen Ministerpräsidenten am 1. Juli 1948 übergeben worden waren, boten die westlichen Militärgouverneure die Bildung eines zunächst noch durch ein "Besatzungsstatut" eingeschränkten eigenständigen westdeutschen Staates an. Am 1. September 1948 nahm der "Parlamentarische Rat" aus gewählten Vertretern der Landtage die Beratungen über eine vorläufige Verfassung auf, die nach der Billigung durch die Militärgouverneure und der Ratifizierung durch die Landtage am 23. Mai 1949 als "Grundgesetz" der Bundesrepublik Deutschland verkündet und in Kraft gesetzt wurde.
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