Martin Luther an den Landgrafen Philipp von Hessen zur Homberger Kirchenordnung, 7. Januar 1527
[...] "Auf die Ordnung, so mir E.F.G. zugeschickt und meine Meinung darauf begehrt, antwort ich zwar nicht gerne, weil uns zu Wittenberg Vile Schuld geben, als wollten wir neimand ohn uns lassen etwas gelten, so wir doch, das weiß Gott, wohl wünschen, daß jedermann ohn uns das Allerbeste thät. Aber E.F.G. zu Dienst und weil solche Ordnung möcht mit dem Geschrei ausgehen, als wäre meine Red auch dazu kommen, ist das mein treuer, unterthäniger Rath, daß E.F.G. nicht gestatte, noch zur Zeit diese Ordnung auszulassen durch den Druck, denn ich [konnte] bisher und kann auch noch nicht so kühne sein, so einen Haufen Gesetze mit so mächtigen Worten bei uns vorzunehmen." [...]
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.