Karl der Große und Ludwig treffen Bestimmungen über den Eid eines Juden gegen einen Christen, vor 814
Vom Eide der Juden gegen Christen.
Streue Sauerampfer zweimal vom Kopf aus im Umkreis seiner Füße (nach anderer Lesart: umgürte ihn vom Kopf bis zu den Füßen mit Dornen); dort soll er stehen, wenn er schwört und in der rechten Hand die fünf Bücher Mosis halten nach seinem Gesetz, und wenn er den hebräischen Text nicht haben kann, so soll er den lateinischen haben (und schwören):
so mir Gott helfen soll, derselbe Gott, der das Gesetz Mosis auf dem Berge Sinai gegeben hat, und so der Aussatz des Syrers Naaman nicht über mich kommen soll, wie er über jenen gekommen ist, und die Erde mich nicht verschlingen soll, wie sie Datan und Abiron (Abiram) verschlungen hat: ich habe in dieser Sache nichts Böses gegen dich verübt.
Karoli Magni Capitularia, Capitula de Judaeis, § 4. Julius Höxter, Quellenlesebuch zur jüdischen Geschichte und Literatur. III. Teil, Frankfurt a.M. 1927, S. 4
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