Dokument 21
König Karl IV. erneuert dem Rat von Nürnberg die Freiheit, Juden aufzunehmen, 26. Mai 1352
Urheber
Karl IV.
Datum
26.05.1352
Bestand/Sign.
Julius Höxter, Quellenbuch zur jüdischen Geschichte und Literatur, III. Teil, Frankfurt a.M. 1927, S. 32
König Karl IV. erneuert dem Rat von Nürnberg die Freiheit, Juden aufzunehmen. (Urkunde über Wiederzulassung der Juden nach 1349)
1352, Mai 26.
Wir, Karl, usw. erklären öffentlich durch diesen Brief allen, die ihn sehen oder lesen hören, daß wir nach rechter Überlegung und nach dem Rate unserer Getreuen zum Nutzen des Reichs dem Schultheißen, dem Rate und den Bürgern insgesamt zu Nürnberg befohlen haben und befehlen, mit Kraft dieses Briefes, daß sie in ihrer Stadt Juden aufnehmen, schirmen und schützen sollen, unsert- und des Reiches wegen. Dagegen geloben wir kraft unserer königlichen Gnade dem Schultheiß, dem Rate, den Bürgern insgesamt und den Juden zu Nürnberg, daß wir die jährlichen Zinsen und Gefälle, die uns von den dortigen Juden zustehen, niemandem verschreiben, verpfänden oder zusprechen wollen, sondern sie bei unserer und des Reiches Kammer behalten wollen. Haben wir darüber bereits Briefe erteilt, so sollen diese ohne Kraft sein.
Zur Urkunde dessen versiegelt mit unserm königlichen Siegel, gegeben zu Pürgleins (bei Nürnberg) im Jahre 1352, am Pfingstabend, im sechsten Jahre unserer Reiche.
Julius Höxter, Quellenbuch zur jüdischen Geschichte und Literatur, III. Teil, Frankfurt a.M. 1927, S. 32
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