Dokument 229
Graphik zu den Ausgaben für Lernmittelfreiheit in Hessen 1949-1995
Urheber
Datum
1949-1995
Bestand/Sign.
Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden
Bestand/Inventar
1
Das Bekenntnis der Hessischen Verfassung in Artikel 59 zur Lernmittelfreiheit bedeutete eine erhebliche Aufwendung von Finanzmitteln und wurde Anfang 1949 gesetzlich festgelegt. Die Schulgeld- und Lernmittelfreiheit bildete den Auftakt zu einer weitreichenden Reform des Schulwesens. Auf dem Weg zum Ideal "Gleiche Bildungschancen für alle" kam die hessische Schulpolitik in der Folgezeit ein großes Stück voran: Während sich die Zahl der Hauptschüler bis Anfang der 1970er Jahre prozentual etwa halbierte, verdopelte sich im gleichen Zeitraum die Zahl der Schüler und Schülerinnen, die weiterführende Schulen besuchen konnten.
URL dieses Dokuments: http://www.digam.net/index.php?doc=921
—
URL dieser Ausstellung: http://www.digam.net/index.php?exp=137
© 2024 DigAM - digitales archiv marburg /
Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung
nur mit Genehmigung
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.