Dokument 220
Betriebsrätegesetz vom 31. Mai 1948 (Auszüge)
Urheber
Datum
31.05.1948
Bestand/Sign.
Gesetz- und Verordnungsblatt S. 117
Bestand/Inventar
2
Nach Vorgabe des Artikels 37 enthielt das hessische Betriebsgesetz vom 31. Mai 1948 Bestimmungen, welche die Mitsprache der Betriebsräte auch in wirtschaftlichen Belangen festlegte. Die amerikanische Militärregierung sah hierin unzulässige Eingriffe in die Freiheit der Unternehmer und hob die entsprechenden Bestimmungen auf.
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