"Die Betriebsvertretungen sind dazu berufen, im Benehmen mit den Gewerkschaften gleichberechtigt mit den Unternehmern in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Fragen mitzubestimmen. (Art.37 Abs. 2 Hessische Verfassung)
Die amerikanische Militärregierung hatte bereits im August 1945 Arbeitnehmervertretungen zugelassen, um auch die Belegschaften in den Demokratisierungsprozess einzubeziehen. Auf deutscher Seite forderten nicht nur die Arbeiterparteien und Gewerkschaften weitgehende Mitbestimmungsrechte für die Arbeitnehmer. Auch die "Frankfurter Leitsätze" der CDU vom September 1945 bezeichneten das Mitbestimmungsrecht in den Betrieben als "selbstverständlichen Bestandteil einer modernen Wirtschaftsdemokratie". Im Sinne des Artikels 37 der Hessischen Verfassung verabschiedete der Landtag 1948 das erste deutsche Betriebsverfassungsgesetz, das als Vorbild für die spätere Gesetzgebung in der Bundesrepublik galt.
Die Zulassung von betrieblichen Arbeitnehmervertretungen sollte der Durchsetzung der Demokratie dienen. Die Amerikaner erhofften sich vor allem Unterstützung bei der Entlassung von Nationalsozialisten und der Wiedereinstellung von Verfolgten des NS-Regimes.
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