Entschließung des Bundes der Vertriebenen vom 11. 3. 1972 zu den Ostverträgen
Auf der Kundgebung am 11. März 1972 in der Beethovenhalle zu Bonn stellen Vertriebene und Nichtvertriebene solidarisch fest: Der Moskauer und der Warschauer Vertrag stehen im Widerspruch zu europäischen und deutschen Interessen, die vor dem Gemeinwohl der Völker vertretbar sind. Durch diese Verträge handeln wir unseren Verpflichtungen für ganz Deutschland zuwider, gefährden wir die Verantwortung der Verbündeten für Deutschland als Ganzes, hindern wir die europäische Einigung, bedrohen wir die Freiheit und Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und Europas.
Die Versammelten wenden sich gegen den Verzicht auf einen gerechten Frieden und auf freie Selbstbestimmung, die Legalisierung von Massenvertreibungen und Annexionen, die Anerkennung der Gewaltherrschaft in Mitteldeutschland, die Minderung des Status von Berlin.
Sie verurteilen die Verletzung des Rechtes auf Freizügigkeit vom und zum angestammten Wohnsitz und auf freie Entfaltung in der Heimat, der Menschen- und Gruppenrechte der Deutschen in der Heimat, der Pflicht zum Schutze der Individualrechte und des Eigentums der Ostdeutschen.
Sie fordern, diese Verträge nicht zu ratifizieren, dafür aber praktisch und wirksame Fortschritte bei der Vertiefung der wirtschaftlichen, technologischen, kulturellen und menschlichen Beziehungen anzustreben und in einer sich wandelnden Welt auf einen gerechten Frieden und tragbaren Ausgleich zwischen Deutschland und den östlichen Nachbarn hinzu wirken. Sie bekennen: "Ja zum Frieden - Nein zur Unfreiheit!"
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