Mit Inkrafttreten dieser Verfassung werden...in Gemeineigentum überführt: der Bergbau (Kohlen, Kali, Erze), die Betriebe der Energiewirtschaft und das an Schienen oder Oberleitungen gebundene Verkehrswesen. (Artikel 41 Hessische Verfassung)
Der Artikel 41 gehört zu den umstrittensten Kapiteln der hessischen Nachkriegsgeschichte. Die Diskussion wurde ausgelöst durch die Erfahrungen mit den demokratie-feindlichen Konzernherren der Ruhrindustrie in der Weimarer Zeit sowei mit der Rüstungsindustrie in der NS-Zeit. Die Sozialisierung von Schlüsselindustrien erschien nicht nur den Arbeiterparteien, sondern auch katholischen Intellektuellen und Gewerkschaftlern in der CDU ein geeigneter Beitrag, um den Friedenswillen der Deutschen zu demonstrieren. So enthielten die meisten westdeutschen Länderverfassungen Bestimmungen, welche die Sozialisierung von Großunternehmen ermöglichten. Die hessische Verfassung ging aber weiter und bestimmte die sofortige Sozialisierung.
In den Kompromissverhandlungen mit der SPD hatte die CDU erreicht, dass die chemische Industrie nicht sozialisiert werden sollte. Daraufhin gingen viele Protestschreiben von Betreibsvertretungen bei der Verfassungsberatenden Landesversammlung ein.
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.