Am 3. Oktober 1990 ist die Deutsche Demokratische Republik gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland beigetreten. Die neugebildeten fünf ostdeutschen Länder sind von diesem Zeitpunkt an in den föderativen Aufbau des vereinten Deutschland eingebunden. Gleiches gilt
für das Land Berlin, das aus der Vereinigung von West- und Ost-Berlin hervorgegangen ist.
Die gesamtdeutsche Bundesrepublik besteht damit aus 16 Bundesländern mit einer Fläche von 357000 qkm und einer Bevölkerung von rund 78,7 Mio. Menschen. Das frühere Bundesgebiet (einschließlich West-Berlin) hat 248700qkm und 62,4 Mio. Einwohner, die ehemalige DDR (einschließlich Ost-Berlin) 108300 qkm und 16,4 Mio. Einwohner in das vereinte Deutschland eingebracht.
Wegen ihrer geringen Wirtschafts- und Steuerkraft werden die ostdeutschen Länder noch auf Jahre hinaus eine finanz- und wirtschaftspolitische Sonderstellung einnehmen. So findet vorerst kein gesamtdeutscher Länderfinanzausgleich statt. Vielmehr erhalten die Ost-Länder neben einem Umsatzsteueranteil, der 1991-94 stufenweise von 55 auf 70 % des westdeutschen Niveaus steigt, besondere Zuweisungen aus dem Fonds "Deutsche Einheit".
Im Bundesrat, der als Länderkammer an der Bundesgesetzgebung mitwirkt, sind die ostdeutschen Länder mit jeweils vier Stimmen vertreten. Die großen westdeutschen Länder, die ihre Position gegenüber den kleineren, finanzschwächeren Ländern gefährdet sahen, konnten eine Grundgesetzänderung zu ihren Gunsten durchsetzen. So verfügen Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen nunmehr über sechs Stimmen Im Bundesrat. Die Gesamtzahl der Stimmen erhöht sich auf 69 (früher 45).
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