3. Das vereinte Deutschland im internationalen System nach dem Ende des Kalten Krieges
Mit dem Bekenntnis Gorbatschows zur Schaffung einer pluralistischen Demokratie auch in der Sowjetunion, mit der Entlassung der osteuropäischen Staaten aus der sowjetischen Hegemonie in eine nichtsozialistische Selbstbestimmung und mit der Wiedervereinigung Deutschlands waren die Voraussetzungen für ein völlig neues Verhältnis der westlichen und östlichen Staaten Europas zueinander geschaffen worden. In gemeinsamen Erklärungen von NATO und Warschauer Pakt (noch vor seiner Auflösung) am 19. November sowie der nunmehr 34 KSZE-Staaten (nach dem Ausscheiden der DDR) am 21. November 1990 in Paris konnten die dort versammelten Staats- und Regierungschefs daher versichern, daß sie nunmehr nicht mehr Gegner, sondern Partner sein und ein neues Europa der Demokratie, des Friedens und der Einheit aufbauen wollen. Die Epoche des Kalten Krieges, durch die seit 1945 die Weltpolitik bestimmt worden war, hatte damit ein unerwartet rasches Ende gefunden.
Auch für die Bundesrepublik machte der Prozeß der Wiedervereinigung und der Erlangung der vollen Souveränität eine neue Bestimmung ihrer Aufgabe im Rahmen des internationalen Systems erforderlich. Die erste Regierungserklärung einer Bundesregierung nach der gesamtdeutschen Wahl vom 2. Dezember 1990 versuchte unter dem Motto "Es darf für Deutschland keine Flucht aus der Verantwortung geben" die Grundlinien dieser neuen Verantwortung des vereinten Deutschlands aufzuzeigen.
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.