Nachdem die Volkskammerwahl in der DDR am 18. März 1990 ein eindeutiges Votum für die möglichst rasche Vereinigung der beiden deutschen Staaten erbracht hatte, verständigten sich die Regierungen in Sonn und Ost-Berlin innerhalb weniger Wochen über die ersten großen Schritte auf dem Weg zur deutschen Einheit. Die zwischen ihnen getroffenen Vereinbarungen bildeten den Inhalt eines Staatsvertrags, der am 18. Mai 1990 unterzeichnet und am 21./22. Juni 1990 von Bundestag, Bundesrat und Volkskammer gebilligt wurde. Am 1. Juli 1990 trat der Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Das umfangreiche Vertragswerk regelt den Zusammenschluß zweier Volkswirtschaften, die sich in den vierzig Jahren deutscher Teilung weit auseinanderentwickelt hatten. Für die DDR geht es dabei im Kern um die Übernahme des westlichen Wirtschafts- und Sozialsystems, während sich die Bundesrepublik bereit erklärt, mit massiven Finanzhilfen zur Überwindung der Anpassungsprobleme in der DDR beizutragen.
Seit dem 1. Juli 1990 bilden die beiden deutschen Staaten ein einheitliches Währungsgebiet mit der D-Mark als gemeinsamer Währung und der Deutschen Bundesbank als alleiniger Währungs- und Notenbank. Sämtliche Ostmark-Forderungen und -Verbindlichkeiten wurden auf DM umgestellt. Alle Einwohner der DDR konnten - je nach Alter - 2000, 4000 oder 6000 Mark im Verhältnis 1:1I in DM eintauschen. Die Umwandlung sonstiger Guthaben und Schulden erfolgte im Verhältnis 2: 1. Laufende Zahlungen wie Löhne und Gehälter, Stipendien, Renten, Mieten und Pachten wurden 1:1 fortgeführt.
Grundlage der vereinbarten Wirtschaftsunion, ist die Soziale Marktwirtschaft, die vor allem durch privates Eigentum, freien Leistungsweltbewerb, freie Preisbildung und Freizügigkeit für Menschen, Kapital, Güter und Dienstleistungen bestimmt wird. Um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, mußte die DDR zahlreiche Regelungen aus dem Wirtschafts- und Arbeitsrecht der Bundesrepublik übernehmen und die Relikte der sozialistischen Planwirtschaft außer Kraft setzen. Auch im Finanz- und Steuerwesen erfolgte eine Anpassung an die in der Bundesrepublik geltenden Grundsätze. Die Reorganisation und Privatisierung des volkseigenen Vermögens wurde einer Treuhandanstalt übertragen.
Zur Verwirklichung der Sozialunion führte die DDR eine gegliederte Sozialversicherung (mit Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) und ein System der Sozialhilfe nach westdeutschen Vorbild ein. Im Rahmen der neuen Arbeitsrechtsordnung wurden Koalitionsfreiheit, Tarifautonomie,
Arbeitskampfrecht, Mitbestimmungsrechte und Kündigungsschutz für die DDR übernommen
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