Am 2. und 3. Dezember fand in Luxemburg die 33. Konferenz der Staatsbzw. Regierungschefs der EG-Staaten statt. Bei dieser Gelegenheit einigten sich die 10 EG-Länder nach 30stündigen Verhandlungen über eine institutionelle Reform der Gemeinschaft, deren Kernpunkte folgende sind: 1. Einführung eines weitgehend durchlässigen Binnenmarktes bis Ende 1992; für Richtlinien zur Harmonisierung der nationalen Gesetzgebung sollen im wesentlichen Mehrheitsentscheidungen ausreichen; Einstimmigkeit wird u. a. für die Angleichung der MWSt-Sätze verlangt; nationale Sonderregelungen dürfen keine willkürliche Diskriminierung oder verschleierte Behinderung des innergemeinschaftlichen Handelns darstellen; die Kommission und jedes Mitgliedsland können den Europäischen Gerichtshof anrufen, wenn sie glauben, daß ein Mitglied diese Vollmachten mißbraucht. 2. Ausweitung der Zuständigkeiten der EG in Fragen der Währung; in der Präambel erklären sich die Mitgliedsstaaten bereit, die Konvergenz ihrer Wirtschafts- und Währungspolitik zu sichern und zu diesem Zweck zusammenzuarbeiten; dabei sollen Erfahrungen mit dem EWS und dem ECU berücksichtigt werden; institutionelle Änderungen müssen einstimmig beschlossen und von den Parlamenten gebilligt werden; vorher sind die Kommission, der Währungsausschuß und die Notenbanken zu konsultieren. 3. Technologie-Politik und Umweltschutz gehören künftig zu den EG-Aufgaben; die Gemeinschaft kann einstimmig mehrjährige Rahmenprogramme in der technologischen Forschung beschließen und mehrheitlich Sonderprogramme mit festgelegter Dauer und feststehenden Modalitäten verabschieden. 4. Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments; danach soll der Rat fortan seine Beschlüsse dem EP zuleiten, das innerhalb von drei Monaten dazu Stellung nehmen kann; das Parlament kann mit absoluter Mehrheit Ratsbeschlüsse ablehnen oder Abänderungen vorschlagen; der Rat kann solche Entscheidungen in zweiter Lesung nur einstimmig umstoßen. 5. Intensivierung der außenpolitischen Zusammenarbeit im Rahmen der EPZ, wobei auch sicherheitspolitische Konsultationen vorgesehen sind; für die Koordinierung soll ein Sekretariat in Brüssel geschaffen werden; die Außenminister der EG sollen sich mit einem Kommissionsmitglied viermal im Jahr zu EPZ-Sitzungen tretfen. 6. Zur Frage des Zusammenhalts ("Kohäsion") der EG heißt es: "Die Gemeinschaft entwickelt und verfolgt weiterhin eine Politik zur Stärkung ihres wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, um eine harmonische Entwicklung einer EG als Ganzes zu fördern. Sie setzt sich insbesondere zum Ziel, das Gefälle zwischen den verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete zu verringern ... Die Gemeinschaft unterstützt diese Bemühungen durch die Politik, die sie mit Hilfe der Strukturfonds, der EIB und der sonstigen vorhandenen Finanzierungsinstrumente verfolgt." (HPA- Nachrichtenspiegel)
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