Der Staatsgerichtshof entschied über die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze, über Grundrechtsverletzungen und Verfassungsstreitigkeiten. Der vom Volk gewählte Landtag berät und beschließt Gesetzentwürfe, wählt den Ministerpräsidenten und spricht der Landesregeirung das Vertrauen aus. Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik, ernennt die Minister und kann sie mit Zustimmung des Landtages abberufen. Die Landesregíerung bringt Gesetzentwürfe ein. Der Ständige Ausschuss nimmt die Rechte des Landtags gegenüber der Landesregierung wahr, wenn der Landtag nicht versammelt ist (zwischen den Wahlperioden, zwischen Auflösung des Landtags und Zusammentritt des neuen Landtags). Ein Volksentscheid ist vorgesehen, wenn ein Fünftel der Stimmberechtigten dies fordert, ein ausgearbeiteter Gesetzentwurf vorliegt und der Landtag diesen Gesetzentwurf nicht unverändert übernimmt.
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