Das auf der Grundlage des Economic Cooperation Act von 1948 entwickelte European Recovery Program (ERP) der USA sah langfristige Dollarkredite zur Stabilisierung der europäischen Wirtschaft vor. Den politischen Hintergrund bildete die Truman-Doktrin: Danach sollte durch die Gewährung von amerikanischer Hilfe, in erster Linie in Form von wirtschaftlicher und finanzieller Unterstützung, das Vordringen der kommunistischen Staaten "eingedämmt" werden. Gleichzeitig sicherten sich die USA mit der Vergabe der Marshallplan-Gelder einen Einfluß auf die wirtschaftliche Entwicklung der Empfängerländer und den Ausbau der wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Europa.
Abkommen über Wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Marshallplan-Gesetz)
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika: in der Erkenntnis, daß die Wiederherstellung oder Aufrechterhaltung der Grundsätze individueller Freiheit, freier Einrichtungen und echter Unabhängigkeit in den europäischen Ländern weitgehend beruht auf der Schaffung gesunder wirtschaftlicher Verhältnisse und stabiler internationaler Wirtschaftsbeziehungen sowie darauf beruht, daß die Länder Europas eine gesunde, von außergewöhnlicher Hilfeleistung von außen llnabhängige Wirtschaft erreichen, ... sind wie folgt übereingekommen:
Artikel I
(Hilfeleistung und Zusammenarbeit)
1. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika unternimmt es, die Bundesrepublik Deutschland zu unterstützen, indem sie der Bundesrepublik oder einer von dieser bestimmten Person, Behörde oder Organisation Hilfe gewährt gemäß den Bestimmungen. Bedingungen und Befristungen des Gesetzes über Wirtschaftliche Zusammenarbeit von 1948 ...
Artikel 11
(Allgemeine Verpflichtungen)
1. Um durch die Verwendung der von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika erhaltenen Hilfeleistungen den höchsten Grad des Wiederaufbaues zu erzielen, wird die Regierung der Bundesrepublik ihr möglichstes tun, um
a) diejenigen Anordnungen zu treffen oder beizubehalten, die notwendig sind, um eine wirksame und zweckmäßige Verwendung aller ihr zur Verfügung stehenden Hilfsquellen zu gewährleisten, ...
b) die industrielle und landwirtschaftliche Produktion auf gesunder wirtschaftlicher Grundlage zu entwickeln, Produktionsziele zu erreichen, die von der Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit bestimmt werden, und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika auf Wunsch ausführliche Vorschläge für besondere Projekte vorzulegen, die die Regierung der Bundesrepublik im wesentlichen mit der aufgrund dieses Abkommens geleisteten Hilfe durchzuführen beabsichtigt, einschließlich, wenn immer tunlich solcher Projekte, die eine Steigerung der Kohlenförderung sowie der Produktion von Transportmitteln und Nahrungsmitteln zum Ziel haben,
c) die Währung zu stabilisieren, einen gültigen (valid) Wechselkurs herbeizuführen oder aufrechtzuerhalten, die Haushaltspläne der Regierung sobald als möglich auszugleichen, stabile finanzielle Verhältnisse im Innern zu schaffen oder aufrechtzuerhalten und das Vertrauen in das Währungssystem im allgemeinen wiederherzustellen oder aufrechtzuerhalten und
d) mit anderen Teilnehmerstaaten gemeinsam zu arbeiten an der Erleichterung und Förderung eines erhöhten Austausches von Waren und Dienstleistungen unter den Teilnehmerstaaten und mit anderen Ländern sowie am Abbau der öffentlichen lind privaten Handelsschranken zwischen den Teilnehmerstaaten lind im Verkehr mit anderen Ländern ...
3. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland wird geeignete Maßnahmen ergreifen und mit den anderen Teilnehmerstaaten zusammenarbeiten, um Geschäftspraktiken oder Geschäftsabmachungen seitens privater oder öffentlicher Handelsunternehmen im internationalen Handel zu verhindern, die den freien Wettbewerb einschränken, den Zugang zu den Märkten beschränken oder eine monopolistische Kontrolle begünstigen, wo immer diese Praktiken oder Abmachungen sich so auswirken, daß sie die Durchführung des gemeinsamen europäischen Wiederaufbauprogramms beeinträchtigen.
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