Schreiben des Oberstaatsanwalts Marburg/L. an den Generalstaatsanwalt Frankfurt/M. betreffend mögliche Einweihung der Staatsanwaltschaft in die Kirchhainer "Judenaktion" vom 8. November 1938, 26. August 1951.
Oberstaatsanwalt Dr. Rahn kann nicht durch Zeugenaussagen bestätigen, dass die damalige Marburger Staatsanwaltschaft in die Vorgänge vom 8. November im Zuge der Kirchhainer "Judenaktion" eingeweiht gewesen sein könnte. Dieser Vorwurf war Bestandteil eines Ehrengerichtsverfahrens auf Anklage Josef Klibanskys.
Dr. Rahn verweist auf die Zeugenaussage von Adam Mai, der die Marburger Justiz für ihre fahrlässige Arbeit bei der Aufklärung der Kirchhainer "Judenaktion" rügt.
Josef Klibansky hatte bis 1923 in Marburg und Frankfurt Jura studiert und war seit 1928 Anwalt beim Oberlandesgericht Frankfurt/M. Mit dem "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7. 4. 1933 verlor er seine Anstellung. Nach 1945 vertrat er zahlreiche jüdische Kläger gegen den Nationalsozialismus, vgl. http://www.rechtsanwaltskammer-ffm.de/raka/rub_aboutus/archive/AnwaltOhneRecht/10_Klibansky.PDF.
Aufsehen erregte Klibansky im Zuge des sog. Auerbach-Prozesses. Im Oktober 1952 lief gegen ihn ein Ehrengerichtsverfahren. Er wurde als Vertreter der "Jüdischen Industrie- und Handelsank Frankfurt" u.a. der Untreue angeklagt und schließlich verurteilt, vgl. http://books.google.de/books?id=xJ8ounvAd5YC&pg=PA335&lpg=PA335&dq=josef+klibansky&source=bl&ots=M6Gwzp2kQ6&sig=4yuEqR5NUqyTKlM0ol2ShRSScDs&hl=de&ei=EJMKS4SUM4_K_ga34L3QBA&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=9&ved=0CCcQ6AEwCA#v=onepage&q=josef%20klibansky&f=false
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