Nachdem sich SPD und KPD besonders in den strittigen sozialpolitischen Bestimmungen gegen CDU und LDP durchgesetzt hatten, kam es am Ende der Beratungen zu einer Annäherung von SPD und CDU. Einerseits scheute die SPD das Risiko, dass der bisher zusammen mit der KPD erarbeitete Verfassungsentwurf beim vorgesehenen Volksentscheid scheitern könnte. Andererseits sahen die Abgeordneten von SPD und CDU gemeinsam die Notwendigkeit für wichtige Reformen. Die CDU legte Ende September 1946 einen Kompromissentwurf vor, der aber alle strittigen Fragen zur gesellschaftlichen Neuordnung ausklammerte. Unter großem Zeitdruck einigten sich SPD und CDU schließlich auf einen Text, der in nur wenigen Punkten vom bisherigen Entwurf der Landesversammlung abwich. So wurde auf Forderung der CDU die Sozialisierung auch der chemischen Industrie gestrichen. Beim Schulwesen akzeptierte die CDU die Gemeinschaftsschule als Regelschule, während die SPD im Gegenzug privaten - d.h. auch konfessionellen - weiterführenden Schulen zustimmte. Außerdem wurde die Stellung der Kirche aufgewertet.
In einer ausfürlichen Broschüre versuchte die CDU, ihre Wähler über den Verfassungsentwurf zu unterrichten.
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