Am 30. Juni 1946 fand die Wahl zur Verfassungsberatenden Landesversammlung statt. Die SPD wurde stärkste Partei (42 Sitze), die CDU zweitstärkste (35 Sitze); es folgten KPD (7 Sitze) und LDP (6 Sitze). Es war ein großer Schritt in Richtung Selbstbestimmung. Zwar lag auch weiterhin die Souveränität bei der amerikanischen Militärregierung, doch war absehbar, dass künftige hessische Regierung eine stärkere Stellung einnehmen würden, da sie sich auf eine Landesverfassung und ein gewähltes Parlament berufen könnten.
Am 15. Juli 1946 trat die Verfassungsberatene Landesversammlung erstmals in Wiesbaden zusammen. Die Amerikaner drängten auf rasche Ergebnisse: Am 30. September sollten die Verhandlungen beendet sein. Die Beratungen gingen von dem Entwurf des "Vorbereitenden Verfassungsausschusses" aus, den der Ministerpräsident bereits im Februar eingesetzt hatte. Der schließlich von der Landesversammlung verabschiedete Text wich bemerkenswert hiervon ab. So wurden die Grundrechte - im Gegensatz zur Weimarer Verfassung - ausdrücklich als "unabänderlich" bezeichnet. Besonders weit ging die Hessische Verfassung im sozialpolitischen Bereich und legte damit den Grundstein für die sozialstaatliche Tradition der Bundesrepublik.
In Hochwaldhausen (Vogelsberg) berieten führende SPD-Politiker eigene Verfassungsentwürfe. Auf dem Foto zu erkennen (v.l.): Prof.L.Bergsträsser, G.A.Zinn, E.Selbert (beide von hinten), A.Arndt, G.Noske, W.Wittrock.
Anfragen zu Reproduktionen in hoher Auflösung und druckfähige Vorlagen erhalten Sie von der unter Bestand/Sign. genannten Einrichtung.