Dokument 5
Dritte Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre, 5. Juli 1941.
Urheber
Der Reichsminister des Inneren, Der Leiter der Partei - Kanzlei, Der Reichsminister der Justiz
Datum
05.07.1941
Bestand/Sign.
RGBl. I 1941, S. 384 - 385
Bestand/Inventar
2 Seiten
Die Verordnung dehnt die Vorschriften des Gesetzes vom 15. September 1935 (s. RGBl 1935 S. 1146 http://www.digam.net/?dok=7469) auf die Protektorate Böhmen und Mähren aus.
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