Erlass des Reichswirtschaftsministers Walther Funk betreffend die "Durchführung der auf Grund der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden erlassenen Anordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan vom 26.04.38"
Es soll eine genaue Übersicht über den Umfang und die Einflussmöglichkeiten des jüdischen Kapitals auf die gesamte deutsche Wirtschaft ermittelt werden. Ferner soll die Möglichkeit ausgelotet werden, dieses Kapital im Interesse des deutschen Volkes zu lenken. Die geplante "Arisierung" des jüdischen Eigentums bedarf unter anderem der Zustimmung des zuständigen NSDAP Gauleiters. Veräußerungen eines Betriebes an Juden sind grundsätzlich nicht gestattet. Neugründungen (beinhaltet auch Umsiedlungen von bestehenden Geschäften) sowie Verpachtung an jüdische Geschäftsleute bleibt versagt.
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