Dokument 2
Schreiben des Reichs- und Preuß. Ministers des Innern betreffend Ausstellung von Dringlichkeitsbescheinigungen für Auslandsreisen und Devisenlage, 28. September 1935.
Urheber
Reichs- und Preuß. Minister des Innern
Datum
28.09.1935
Bestand/Sign.
HStAM 330 Melsungen B 322 Bl. 9 r
Bestand/Inventar
DIN A4/1
Schreiben an die Länderregierungen mit Ausnahme von Preussen pp.
Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten in Kassel und Weiterleitung durch den Landrat in Melsungen an die Bürgermeister als Ortspolizeibehörden des Kreises.
Nach Angaben der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung sei bei der Ausstellung von Dringlichkeitsbescheinigungen nicht immer Rücksicht auf die Devisenlage genommen worden. Deswegen sei die Erteilung von Dringlichkeitsbescheinigungen vom Leiter der Polizeibehörde oder dessen Stellvertreter zu entscheiden.
Bearbeiter: kr — URL dieses Dokuments: http://www.digam.net/index.php?doc=7370
—
URL dieser Ausstellung: http://www.digam.net/index.php?exp=239
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Hessisches Staatsarchiv Marburg, Veröffentlichung
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