Der Landrat des Kreises Marburg schreibt an den Bürgermeisten in Kirchhain, und gibt genaue Instruktionen zu der Deportation der Juden aus Kirchhain, die am 7. September vom Hauptbahnhof Marburg aus stattfinden soll. "So müssen sich die Juden wahrscheinlich schon am 6. 9. am Haupthof in Marburg einfinden." Der Landrat gibt die Anweisung, in den polizeilichen Abmelderegistern "ausgewandert" einzutragen. Auf die Reise dürfen die Juden nur einen Rucksack oder Koffer mitnehmen, der Bekleidung, Bettzeug und Essgeschirr enthalten soll, sowie Nahrung für 3 Tage. Weiteres Gepäck darf nicht in die Züge mitgenommen werden, sondern soll seperat nach Kassel geschickt werden. An Wertsachen sollen sämtliches Bargeld, Gold, Silber etc. auf dem Transport mitgenommen werden. Alles zurückbleibende Vermögen wird beschlagnahmt, die Schlüssel zu den Wohnungen sind dem Bürgermeister zu übergeben, lebendes Vieh dem Ortsbauernführer. Bettlägerige Juden sollen auf eigene Kosten an den Bahnhof gefahren werden.
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