Schreiben an die Regierungspräsidenen und Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte des Bezirks, den Polizeipräsidenten in Kassel, den Polizeidirektor in Hanau, den Oberbürgermeistern des Bezirks, die Industrie- und Handelskammer Kassel-Mühlhausen, die Industrie- und Handelskammer für das Rhein-Mainische Wirtschaftsgebiet Bezirksstelle in Hanau und Fulda, die Handwerkskammer in Kassel, das Dezernat A II Jud im Regierungspräsidium Kassel und die Gauleitung der NSDAP in Kassel.
Bezugnahme auf die Verordnung zur "Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben" vom 12. November 1938.
Neben jüdischen Friseuren und Bestattungsunternehmern soll der Kreis der jüdischen Gewerbetreibenden auf Schneiderinnen und Näherinnen von Damenunterwäsche und weitere Berufe, die in direkten körperlichen Kontakt mit ihren Kunden kommen, erweitert werden.
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