Dokument 7
Verordnung der Preußischen Geheimen Staatspolizei Kassel die Vertretung von Juden durch "deutschblütige" Rechtsanwälte betreffend, 8. Mai 1936
Urheber
Preussische Geheime Staatspolizei Kassel
Datum
08.05.1936
Bestand/Sign.
HStAM 180 Wolfhagen 2312 Bl.29 r-v
Bestand/Inventar
DIN A4/2
Bestimmung der Geheimen Staatspolizei, wonach es Mitgliedern des "Bunds Nationalsozialistischer Deutscher Juristen", BNSDJ, und der Deutschen Rechtsfront auch dann verboten ist "jüdische Interessen" zu vertreten, wenn sie nicht der NSDAP angehören. Dabei wird auf die "Juden-Verordnung der Deutschen Rechtsfront" Bezug genommen.
Das Schreiben wird aus Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks weitergeleitet.
Bearbeiter: al — URL dieses Dokuments: http://www.digam.net/index.php?doc=6731
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