Dokument 13
Ein Schreiben der Staatspolizeistelle Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks über die Auftritte jüdischer Künstler vor der Öffentlichkeit, in denen sie den Staat lächerlich machen, 02. März 1935.
Urheber
Staatspolizeistelle Kassel
Datum
02.03.1935
Bestand/Sign.
HStAM 180 Marburg 4823 Bl.161 r-v
Bestand/Inventar
DIN A4/2
Die Staatspolizeistelle weist darauf hin, dass das Auftreten jüdischer Künstler vor "arischem" Publikum grundsätzlich nicht erwünscht sei. Laut Verordnung der Reichstheaterkammer sei einzelnen Juden das Auftreten erlaubt, solange bei gemeinsamen Auftritten von "arischen" und "nichtarischen" Künstlern nicht der Verdacht einer Provokation besteht. Trete dies doch ein, solle den "nichtarischen" Künstlern das Auftreten sofort verboten werden. Es sei ferner die "nichtarischen" Künstler darauf hinzuweisen, dass ihnen jegliche Anspielung auf innerdeutsche Angelegenheiten untersagt ist. Bei Zuwiderhandlung ist "Schutzhaft" anzuordnen.
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