Dokument 9
Bestimmung der Staatspolizeistelle Kassel, wonach der zionistische Jugendverband "Hechaluz" keine jüdischen Mitglieder mehr bei nicht-jüdischen Landwirten zwecks ihrer Ausbildung unterbringen darf, 21. September 1934.
Urheber
Staatspolizeistelle Kasse, von Pfeffer
Datum
21.09.1934
Bestand/Sign.
HStAM 180 L.A Marburg 4823 Bl.133 r-v
Bestand/Inventar
DIN A4/2
Von Pfeffer weist die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks darauf hin, dass die Unterbringung jüdischer Auszubildenden bei Landwirten durch die jüdischer Organisation "Hechaluz" ab sofort verboten sei. Zufünftige Verstöße würden durch den Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in Berlin strafrechtlich verfolgt. Außerdem sollten fortan Juden nur noch bei jüdischen Landwirten oder Schulbetrieben eingestellt werden.
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