Dokument 4
Verordnung zur Durchführung der Volksabstimmung über den Aufruf der Reichsregierung an das deutsche Volk
Urheber
Reichsinnenminister Frick
Datum
14.10.1933
Bestand/Sign.
RGBl. I 1933, S. 732
Die Verordnung regelt die anstehende Volksabstimmung, wonach man den Aufruf entweder bejahen oder verneinen kann. Der Entscheid soll gleichzeitig mit der RT-Wahl am 12. November 1933 durchgeführt werden.
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