Titel und Inhaltsverzeichnis der zwei sprachigen Gesetz - Bulletin des Königreichs Westphalen. Erster Teil: Dekrete Nr. 1 bis Nr.37, erlassen im Zeitraum vom 1 Dezember 1807 bis zum 1 Mai 1808. Zum besseren Vertständnis des Aufbaus der Westphälischen Gesetzes- Bulletins sind hier der Titel, die chronologische Übersicht über die Gesetze und die Anmerkungen zur Verbesserung von Druckfehlern des ersten Teils der Gesetz-Bulletin von 1807/8 wiedergegben. Der hier Präsentierte Gesetzes Bulletin Band ist der erste Gesetzes Band des Königreichs Westphalen. Als erstes Gesetzes Bulletin ist in ihm die Westphälische Constitution vom 07.12.1807 enthalten. In der Regel sind für jedes Jahr der westphälischen Regierung (1807-1813) drei solche Gesetzes-Bulletin Bände erschienen, die nach dem gleichen Schema, wie der hier dargestellte Band aufgebaut sind. Aufgrund des Umfanges der Werke, ist es im Rahmen dieser Austellung allerdings weder Sinnvoll noch möglich die kompletten Gesetzes-Bulletins des Königreiches Westphalen wiederzugeben. Daher erden hier in einer Auswahl nur die für den Aufbau des Staates Westphalen besonders relevante Gesetzestexte präsentiert. Es handelt sich dabei um Dekrete aus den Gesetzes-Bulletins der Jahre 1807, 1808 und 1809. Die einzelnen Bulletins werden im Folgenden in Unterdokumenten präsentiert. Die Darstellungen orientierten sich dabei theamtisch nach den Räumen, dann nach dem Datum des Erlasses und an der Seitenreihenfolge der Dokumente.
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